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Hansa Blaubrenner HB 40.1, 24-32 kW

1.020,00

Einstufige Schaltung mit
Vorwärmung und Vorbelüftung, die für intermittierenden Betrieb an Guss- und
Stahlkesseln zugelassen ist.

Lieferzeit: 5-10 Werktage

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Einstufige Schaltung mit
Vorwärmung und Vorbelüftung, die für intermittierenden Betrieb an Guss- und
Stahlkesseln zugelassen ist.
Bestandteile des Brenners:
 Spiralgehäuse (Spritzguss)
 Brennerrohr (hochhitzebeständiger Stahl)
 Geräuschgedämpftes
Verbrennungssystem
mit thermodynamischer
Gemischaufbereitung
 Elektromotor mit
Betriebskondensator
 Ölpumpe mit eingebautem
Magnetventil
 Ölfeuerungsautomat für
intermittierenden Betrieb
nach DIN EN 230
 Flammenüberwachung
 Zündtransformator
 Zündelektroden
 Düsenstock
 Ölvorwärmer mit
Freigabe ther mostat
und Dropstop
 Abdeckhaube
 Anschlussstecker
 Ölschläuche mit
Überwurfmutter
 Klemmflansch
 Brennerdichtung und
Anschlussschrauben
Der Brenner ist warmerprobt.
Die Verbrennungsgüte ist
durch zertifiziertes Messprotokoll gewährleistet.

Bei der Brennermontage an
den Kessel sind folgende
Maße einzuhalten:
– Lochkreis:
O/ 150 mm +_ 1,5 mm
– Kesseltürbohrung:
min O/ 91 mm bei HB21/40
min O/ 101mm bei HB50/70


Hinweis: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!

Die Installation von Elektrogeräten mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V), “nicht-steckerfertigen Geräten” ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Bei Erstinstallation eines Geräts mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist zudem die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.

Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Sytemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.